Ergänzende Geschäftsbedingungen für unseren Schleif- und Reparaturservice

Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Schleif- und Reparaturservice von Stahlwaren Wolfers

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Schleif- oder Reparaturaufträge zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie diese ergänzenden Bedingungen für den Schleif- und Reparaturservice in der zum Zeitpunkt der Auf­tragserteilung geltenden Fassung.

1.2 Kunden im Sinne unserer Bedingungen sind

Verbraucher: d.h. natürliche Personen, mit denen Rechtsgeschäfte ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen werden

Unternehmer: d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragswerke des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die in der Auftragsbestätigung oder im Kostenvoranschlag genannte Schleif- oder Reparaturleistung als Einzelauftrag.

 

3. Vertragsschluss

3.1 Sämtliche Angebote und Angaben über Leistungen, Preise und der Gleichen auf unserer Internetseite, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Für das Zustandekommen eines Vertrages ist der Auftrag des Kunden und die Annahme dieses Auftrages durch uns erforderlich, wobei der Kunde mit seiner Beauftragung oder mit der Überreichung der zu schleifenden oder zu reparierenden Sache an uns verbindlich erklärt, einen Schleif- oder Reparaturauftrag erteilen zu wollen.

3.3 Wir sind berechtigt, das in dem Auftrag bzw. in der Zusendung der Sache liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich oder fernmündlich erklärt werden.

3.4 Bei Onlinebeauftragungen und anschließender Zusendung der Ware werden wir den Zugang des Auftrages unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3.5 Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.

3.6 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbeliefe­rung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu ver­treten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ersatzteile bzw. der Leistung unverzüglich informiert. Die Ge­genleistung wird dann unverzüglich zurückerstattet.

3.7 Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass schriftliche Erklärungen (Auftrag und Auftragsbestätigung) gleichzeitig von beiden Vertragsparteien vorliegen, ist entweder zunächst unsere schriftliche Auftragsbestätigung und falls diese nicht vorliegt, der Auftrag des Kunden hinsichtlich des vorzunehmenden Service maßgeblich. Der Vertragtext wird von uns gespeichert und dem Kunde auf Verlangen einschließlich unserer AGB und den ergänzenden Bedingungen   E-Mail zugesandt.

 

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Sachen, die zum Schleifen oder zur Reparatur übergeben oder zugesandt werden, müssen vom Kunden ordnungsgemäß und transportsicher verpackt sein.

4.2 Die Versendung von Sachen zur Reparatur oder zum Schleifen an uns erfolgt auf ausschließliche Gefahr des Kunden.

4.3 Der Kunde hat auch die Kosten der Zusendung der Sachen zu tragen. Nicht ausreichend fran­kierte Sendungen werden von uns nicht angenommen.

 

5. Kostenvoranschlag / Vorarbeiten

5.1 Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem führen wir die Arbeiten und gegebenenfalls die zur Reparatur der Sache erforderlichen Stoffe im Einzelnen auf. Wir fühlen uns an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Durch schriftliche Annahme dieses Angebots durch den Kunden, wird der Reparaturauftrag verbindlich.

5.2 Bei Nichtausführung der Reparatur stellen wir die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung.

5.3 Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis der Rechnung kann die im Kostenvoranschlag ausgewiesene Gesamtsumme bis zu 10 % überschreiten, darüber hinausgehende, zusätzliche Erhöhungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.

 

6. Widerrufsrecht des Verbrauchers für Fernabsatzverträge

6.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform z.B. per Brief oder Telefax gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

 

Stahlwaren Wolfers

Christian Wolfers

Deusberger Str.69

42697 Solingen

 

6.2 Das Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, d.h. wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde.

6.3 Wir behalten uns vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Im Zuge der Reparatur eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

8. Ausführungsfristen

8.1 Reparatur- und Bearbeitungsdauer sind - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde - unverbindlich. Wir sind jedoch bemüht, den Auftrag - soweit möglich - innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsannahme auszuführen. Aufträge von Verbrauchern werden jedoch - unter Berücksichtigung von Ziffer 7 – erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ausgeführt.

8.2 Wird die Art oder der Umfang des Auftrages nachträglich einvernehmlich geändert, wird eine gegebenenfalls ursprünglich vereinbarte Bearbeitungsdauer außer Kraft gesetzt. Zeitliche Verzöge­rungen berechtigen den Kunden erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag.

8.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden - einschließlich etwaiger Mehraufwendungen - ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.

8.4 Bei höherer Gewalt bei uns oder bei einem unserer Lieferanten, welche uns und unsere Lieferanten an der rechtzeitigen, sachgemäßen Ausführung des Auftrages hindern, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Bearbeitung ganz oder teilweise zu beenden oder auszusetzen. Bei Überschreitung von Bearbeitungszeiten bleibt der Kunde zur Abnahme verpflichtet.

 

9. Abnahme / Fälligkeit

9.1 Der Kunde ist zur Abnahme der ordnungsgemäß reparierten oder geschliffenen Sache ver­pflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

9.2 Die Abnahme erfolgt entweder durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls und anschlie­ßender Rücksendung oder durch die rügelose Entgegennahme der Reparatur oder der geschliffenen Sache. Diese gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Reparatur oder die geschliffene Sache nicht binnen 12 Tagen nach Erhalt als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Die Rüge muss schriftlich erfolgen.

9. 3 Unsere Vergütung wird mit Abnahme des Werkes fällig.

 

10. Vergütung

10.1 Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend. Preiserhöhungen bei laufenden Aufträgen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind zulässig. Eine Erhöhung der Preise gestattet dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.

10.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der bei der Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.

10.3 Beim Versendungskauf versteht sich der Bruttopreis zuzüglich anfallender Transport- und Ver­packungskosten. Die Rücksendung erfolgt in der Regel per Paket an die von dem Kunden angegebene Adresse. Auf schriftliche Mitteilung des Kunden hin ist auch Versand per Päckchen oder Brief möglich. Zuschläge für etwa gewünschten Eil- oder Schnellpaket-Versand werden berechnet.

10.4 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

10.5 Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten diesem in Rechnung gestellt.

10.6 Die Rechnung ist gemäß der Regelung in Ziffer 9.2 nach Abnahme, also mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder 12 Tage nach rügeloser Entgegennahme fällig.

 

 

10.7 Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

10.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

11. Gefahrenübergang

11.1 Die Versendung der Sachen zur Reparatur oder zum Schleifen an uns erfolgt auf ausschließli­che Gefahr des Kunden.

11.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der reparierten oder geschliffenen Sache bei Abholung im Werk mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt im Falle des Versendungskaufs auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

11.3 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache sowohl bei Abholung im Werk als auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, es sei denn, die Rücksendung erfolgt auf schriftliche Mitteilung des Verbrauchers hin per Päckchen oder Brief. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung auf ausschließliches Risiko des Verbrauchers.

11.4 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

11.5 Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarungen steht uns die Wahl des Versandwegs, der Versandart sowie des Transportmittels und der Verpackungsart zu und erfolgt nach unserem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für billigste und schnellste Verfrachtung.

11.6 Der Abschluss von Transportversicherungen erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - aus­schließlich durch den Unternehmer.

11.7 Versandfertig gemeldete Sachen muss der Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach Meldung abrufen. Erfolgt kein Abruf, sind wir berechtigt, die Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Das Lagergeld beträgt mindestens 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat und ist auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, wobei es uns freisteht, höhere Lagerkosten nachzuweisen.

 

12. Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln („Gewährleistung“)

12.1 Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Er­satzlieferung (sog. Nacherfüllung).

12.2 Wir haben in diesem Fall die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nicht zu tragen, soweit sie sich erhö­hen, weil die Sache nach der Ablieferung an einen anderen Ort als die ursprüngliche Lieferadresse des Unternehmers verbracht wurde; dies gilt nicht, wenn die Verbringung dem bestimmungsge­mäßen Gebrauch der Sache entspricht.

12.3 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Her­absetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlan­gen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

12.4 Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

12.5 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwi­schen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

12.6 Mängelansprüche verjähren bei Verträgen mit Verbrauchern nach zwei Jahren, bei Verträgen mit Unternehmer nach Ablauf eines Jahres ab Abnahme durch den Kunden. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

12.7 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei­chung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der vertraglich vorausgesetzten Verwendung, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Be­anspruchung, - oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Fol­gen ebenfalls keine Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln.

12.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Evtl. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

13. Haftungsbeschränkungen

13.1 Bei leicht fahrlässigen und nicht wesentlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch­schnittsschaden. Eine Haftung für Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den Auftragswert beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

13.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Pro­dukthaftung und gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

13.3 Bei Verwendung unserer Produkte sind die jeweils dafür vorgesehenen Sicherheitsempfehlun­gen der Hersteller zu beachten. Diese werden – soweit vorhanden – auf Wunsch ausgeliefert.

13.4 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz.

 

14. Datenschutzerklärung

14.1 Wir speichern und verarbeiten uns bekannt gewordene personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages und nur soweit es zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Insoweit stimmt der Kunde der Speicherung, Übermittlung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht jederzeit ein recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten zu. Das entsprechende Verlangen ist schriftlich per Post oder per Telefax an uns zu senden.

14.2 Wir geben die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich der Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Das Vertragsverhältnis einschließlich der allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheit­lichen UN-Kaufrechts (CISG) beurteilt, auch bei Fällen mit Auslandsbezug, insbesondere bei Aus­landsbestellungen bzw. Lieferungen ins Ausland.

15.2 Die vorstehenden Bedingungen gelten für Unternehmer auch für spätere Bestellungen und werden durch eine solche Bestellung anerkannt.

15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit einem Unternehmer ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll im Falle eines fehlenden dispositiven Gesetzesrechts durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für unvollständige Bestimmungen.